Das Akteneinsichtsrecht des Abgeordneten gehört zu den zentralen Vorschriften der Landesverfassung für eine effiziente Kontrolle der Regierungstätigkeit. In diesem Recht sieht sich Raik Nowka, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, von der Landesregierung beeinträchtigt. Neben der Einsicht in die Unterlagen des Ministeriums im Fall Lunapharm möchte die CDU-Fraktion auch die Einsicht in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten zu den noch laufenden Verfahren wegen Hehlereiverdachts und den Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz der Lunapharm. Letzteres lehnte die Landesregierung ab.
Bild: Laurence Chaperon (bearbeitet) Hinsichtlich möglicher überwiegender öffentlicher oder privater Interessen, die das Akteneinsichtsrechts des Abgeordneten beschränken oder es unmöglich machen, ist eine sorgfältige Abwägung notwendig. Die Landesverfassung selbst sieht bereits eine Gewichtung zu Gunsten des Abgeordnetenrechts vor. Dieser sorgfältigen Abwägung sei die Landesregierung nicht nachgekommen. „Vielmehr scheint die Landesregierung pauschal davon auszugehen, dass kein Akteneinsichtsrecht in laufende Ermittlungsverfahren besteht, weil das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafverfolgung überwiegt. Damit verkennt es die Wertungen in der Strafprozessordnung, nach der eine Einsicht in laufende Ermittlungsverfahren grundsätzlich möglich ist.““, so Nowka. Außerdem hätte die Landesregierung bei der Abwägung berücksichtigen müssen, dass der Abgeordnete aufgrund der Schwere des Skandals und des bestehenden öffentlichen Interesses ein verstärktes Kontrollinteresse hat. „Wir beantragen deshalb auch für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten ausdrücklich Akteneinsicht“, sagte Nowka.