CDU-Fraktion bittet Landtagspräsidentin, wegen möglichem Verfassungsbruch der Innenministerin tätig zu werden
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Rainer Genilke, sieht in der unvollständigen Kommunikation der Ministerin des Innern und für Kommunales gegenüber dem Innenausschuss einen möglichen Verstoß gegen Artikel 56 der Landesverfassung. Genilke hat sich daher schriftlich an die Präsidentin des Landtages gewandt und darum gebeten, sich des Sachverhalts anzunehmen.
Dazu erklärt Rainer Genilke:
„Medienberichte der vergangenen Tage legen den Verdacht nahe, dass Innenministerin Lange am 7. Mai die Fragen des Innenausschusses wider besseres Wissen nicht vollständig beantwortet hat. Dies würde einen klaren Verstoß gegen die Regeln der Landesverfassung darstellen. Besonders schwer wiegt der Verdacht, dass Innenministerin Lange im Nachgang zur Ausschusssitzung Medienvertreter zu einem exklusiven Gesprächstermin eingeladen haben soll, um dort Informationen preiszugeben, die dem Innenausschuss bis heute vorenthalten werden. Ein solcher Vorgang wäre geeignet, das Vertrauensverhältnis zwischen Parlament und Landesregierung nachhaltig zu belasten. Es muss daher in unser aller Interesse sein, den entstandenen Eindruck eines Missverhältnisses unverzüglich und umfassend auszuräumen.“
Hintergrund:
Artikel 56 der Verfassung des Landes Brandenburg schreibt vor, dass Fragen an die Landesregierung „unverzüglich nach bestem Wissen und vollständig“ zu beantworten sind.
In der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales am 7. Mai führte die Innenministerin aus, dass der Leiter des Verfassungsschutzes am 14. April den Brandenburger Landesverband der AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft habe, sie jedoch erst am 5. Mai Kenntnis von dieser Entscheidung erlangt hätte. Auf die wiederholt gestellte Frage, ob sie ausschließen könne, vor dem 5. Mai – mündlich, schriftlich oder in anderer Form – über die Hochstufung informiert worden zu sein, verwies sie stets auf den genannten zeitlichen Ablauf und hielt an ihrer Darstellung fest.
In den Tagen nach der Ausschusssitzung berichteten zahlreiche Medien, dass die Innenministerin in mehreren Gesprächen durch den Chef des Verfassungsschutzes über die beabsichtigte und später über die erfolgte Einstufung unterrichtet worden sei. Laut eines Berichts der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 12. Mai soll die Leitung des Innenministeriums inzwischen gegenüber Medienvertretern eingeräumt haben, dass vor dem 5. Mai schriftliche Informationen zur Hochstufung vorlagen.
Zudem soll die Innenministerin im Nachgang zur Ausschusssitzung vom 7. Mai ausgewählte Medienvertreter zu einem exklusiven Gespräch eingeladen haben, bei dem detaillierte Informationen zum Ablauf der Hochstufung sowie interne Unterlagen präsentiert worden seien – Unterlagen, die den Mitgliedern des Innenausschusses bislang nicht zur Verfügung gestellt wurden. Innenministerin Lange hat es bis zum heutigen Tage verabsäumt, ihre Ausführungen im Innenausschuss zu vervollständigen oder gegebenenfalls richtigzustellen. Eine Akteneinsicht hat das Innenministerium bisher nicht ermöglicht.