CDU Bad Saarow - Scharmützelsee

Es ist gut so. Brandenburg lockert.

Das Brandenburger Kabinett beschloss heute eine weitere Lockerung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Sie tritt bereits am morgigen Mittwoch (9. Februar) in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 23. Februar.
Neu:
FFP2-Maskenpflicht statt 2G-Regel im gesamten Einzelhandel,
3G statt 2G auf Sportanlagen im Freien,
Aufhebung der sogenannten „Hotspot-Regelung“ (damit keine nächtliche Ausgangsbeschränkung mehr für Ungeimpfte),
Anwesenheitsdokumentation zum Beispiel bei Veranstaltungen, Friseur oder in Gaststätten entfällt (Ausnahme: Einrichtungen des Gesund- heits- und Sozialwesens wie Krankenhäuser und Pflegeheime).

Leider gilt weiterhin die 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie. Da ich hätte ich mir ebenfalls eine Lockerung gewünscht! War so mit unseren Koalitionspartnern nicht durchsetzbar.
Kommt wieder auf die Tagesordnung vor dem 23.Februar.